Spanien zahlt Bussgelder wegen Corona-Beschränkungen zurück
Die Corona-Beschränkungen haben das spanische Verfassungsgericht am 19. Juli 2021 zu einem Urteil bewogen. Am 19.07.2021 hatte das spanische Verfassungsgericht sein Urteil zum ersten spanischen Alarmzustand wegen der Corona-Pandemie veröffentlicht. Einige Artikel des entsprechenden Königlichen Dekret vom 14.03.2020 enthielten nach Ansicht des Verfassungsgerichts Massnahmen, die in unzulässiger Weise in die Grundrechte der Bürger eingriffen.
Die unzulässigen Corona-Massnahmen betrafen namentlich das Grundrecht auf Freizügigkeit, freie Wohnsitznahme und die Versammlungsfreiheit. Einschränkungen wären rechtens gewesen, aber keinesfalls eine Aufhebung des Grundrechts auf freie Mobilität
Geklagt hatte die rechtspopulistische Vox-Partei. Die spanische Regierung hat nach dem Urteil angekündigt, alle Corona-Strafgelder wegen Verstössen gegen die Corona-Beschränkungen im Zeitraum des ersten Alarmzustandes vom 15.03.2020 bis 21.06.2020 zurückzuzahlen.
1,1 Millionen Bussgelder wegen Corona-Beschränkungen gegen Bürger verhängt
Die meisten Bussgelder wurden fällig, weil Menschen trotz Ausgangssperre ihre Wohnung verlassen hatten. Nach Angaben des Innenministeriums hat die Polizei wegen nicht Einhalten der Corona-Beschränkungen landesweit rund 1.1 Millionen Bussgelder gegen Bürger verhängt.
Bis Mai 2021 wurden landesweit 481’969 Anzeigen bearbeitet und 172’482 Verfahren nach Angaben des zuständigen Ministeriums mit einem rechtskräftigen Bussgeldbescheid abgeschlossen. 87’826 Verfahren wurden an lokale Behörden zur Bearbeitung weitergegeben. 54’193 befanden sich noch in der Beweiserhebung und 11’206 wurden eingestellt. Bei weiteren 156’262 Anzeigen wurde noch kein Verwaltungsverfahren eingeleitet.
Rückzahlungen sind eine administrative Herausforderung
Wie genau die Rückzahlungen der verfassungswidrig ausgestellten Bussgelder wegen der Corona-Beschränkungen erfolgen soll, ist noch immer unklar.
Betroffene Bürger werden sich voraussichtlich an die Delegation der Regierung in ihrer Provinz wenden müssen. Dort müssen sie einen Antrag stellen und ihre Bankdaten hinterlassen. Eine einfache Online-Lösung brachten die spanischen Behörden bisher nicht auf’s Geleise. Noch immer analysieren Arbeitsgruppen im Ministerium, wie der zu Ansturm organisatorisch bewältigt werden kann.
Und die Schweiz?
Es liegen keine nationalen Zahlen zu Bussgeldern wegen den Corona-Beschränkungen vor. Dass diese auch in der Schweiz verfassungswidrig waren, wird zurzeit nicht «noch» öffentlich thematisiert. Dennoch können wir am Beispiel von Zürich ein paar Zahlen nennen. Denn die Schweizer haben ein ganz anderes Problem und die budgetierten Einnahmen an Bussgeldern im Generellen werden nicht erreicht.
Die Stadt Zürich hat dank den Corona-Beschränkungen über eine halbe Million Franken eingenommen und mehr als 650 Ordnungsbussen ausgestellt. Die meisten davon betrafen das fragwürdige Ansammlungsverbot. 422 Personen wurden in der Stadt Zürich deswegen gebüsst. Es kommen noch 229 Ordnungsbussen wegen Nichteinhalten des Mindestabstandes dazu. Insgesamt wurden also 651 Ordnungsbussen zu je 100 Franken ausgestellt.