Corona-Bussen sind verfassungswidrig!
Im Frühjahr 2020 bezog sich der Bundesrat auf das Notrecht, um Corona-Bussen und eine ganze Reihe weiterer fragwürdiger Massnahmen vor der Justiz zu rechtfertigen. Klare Worte fand unter vielen anderen der Strafrechtsprofessor Marcel Niggli und bezeichnete das Vorgehen als verfassungswidrig.
Der Staat begann damit, gegen sogenannte Corona-Sünder ohne wenn und aber durchzugreifen. Wer gegen die aus dem Hut gezauberten Notstandregeln des Bundesrates verstiess, riskierte eine Busse und gegebenenfalls einen Strafregistereintrag.
Artikel 1 des schweizerischen Strafgesetzbuches besagt, dass eine Strafe ein Gesetz als Grundlage braucht. Zum Zeitpunkt des rechtswidrigen Vorpreschens vom Bundesrat war genau das nicht der Fall. Die Schweizer Regierung rechtfertigte sich auf Normen im Epidemiengesetz.
Doch dieses sieht keine Strafen als notwendige Massnahmen vor. Der Bundesrat darf gar keine Strafnormen erlassen, wie er es in der Covid-Verordnung getan hat. Die Exekutive hat auch über Notrecht keine Befugnis zum Erlass von Strafbestimmungen. Bei soeben ausgeführten Erläuterungen mögen sich die Geister der Juristen scheiden und sie bedienen sich einem Interpretationsspielraum. Letzteres allerdings ist den Richtern vorbehalten und somit waren die Handlungen des Bundesrates verfassungswidrig.
Möglicherweise wird die Geschichte irgendeinmal aufgearbeitet. Typischerweise geschieht das in der Schweiz immer sehr spät und idealerweise erst, wenn die Verjährungsfristen abgelaufen sind und die Missetäter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können. Spanien hat den Anfang längst gemacht und das Verfassungsgericht hat die Bussgelder als verfassungswidrig beurteilt. Der Staat muss die Bussen zurück zahlen!
Corona-Bussen waren erst ab Februar 2021 rechtens
Erst im November 2020 hatte der Bundesrat einen Katalog an Corona-Bussen angekündigt und die entsprechenden Anpassungen beim Covid-19-Gesetz dem Parlament vorgeschlagen. Das mehrheitlich durch Nicker bestellte und längst von der Panik befallene Parlament hat die Anpassungen im Dezember 2020 durchgewunken, damit diese per 1. Februar 2021 in Kraft treten konnten.
Ab Februar 2021 durften sich die Polizeibeamten unter Berufung auf die Covid-19-Verordnung austoben und Ordnungsbussen verteilen. Es sollte sich wieder einmal zeigen, dass es keine besonderen Fähigkeiten voraussetzt, um als Polizeibeamter tätig zu sein, denn sie waren richtig gut. Es erwies sich in dieser Zeit, dass wer beruflich eine Uniform trägt, gleichzeitig sein selbständiges Denken ablegt. Prominentes Beispiel war die Walliserkanne in Zermatt, die ansässigen Polizeibeamten haben es knallhart durchgezogen und mit der Verhaftung der Wirtsleute eine von sehr vielen Existenzen in wirtschaftliche Bedrängnis gebracht, wenn nicht vernichtet.
Mit Corona-Bussen belegt werden konnten und wurden landesweit Personen, die sich zum Beispiel nicht an die fragwürdige Maskenplicht hielten. Auch die Durchführung oder die Teilnahme an verbotenen privaten Veranstaltungen wurden geahndet.
Die Pandemie wird uns weltweit noch weiter beschäftigen und unsere Politiker sind nicht die einzigen Versager und Lügner, sie reihen sich international in bester Gesellschaft ein. Doch wenn wir den Blick mal nicht von der Schweiz abwenden, die Täter sind alle noch im Amt.
Und hier stehen wir wieder am Punkt, Verbrechen begeht man in der Schweiz am besten als offizieller Staatsdiener, die Chance ungestraft davon zukommen ist enorm hoch!
Europäischer Gerichtshof rügt Schweiz
In vielfacher Hinsicht hat der noch immer amtierende Bundesrat mit Absegnung des noch immer gleichen Parlamentes die Spaltung der Gesellschaft in zwei Klassen bewusst und gewollt gefördert. Wer nicht geimpft war, wurde vom öffentlichen Leben einfach ausgeschlossen. Kein Zugang zu Kino, Theater, Restaurant usw. Es gab Forderungen von nationalen Politikern, Ungeimpften den Zugang zur medizinischen Grundversorgung zu verweigern. Der Schweizer GLP-Präsident Jürg Grossen forderte sogar allen Ernstes, dass Angestellte von Spitälern und sozialen Einrichtungen mit einem Sticker gekennzeichnet werden sollen, wenn sie ungeimpft sind.
Liebe Schweizer Bürger, in einem Jahr sind Wahlen. Solche Denkweisen haben keinen Platz im Parlament und in der Gesellschaft!
Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR ist die Schweiz im Frühjahr des ersten Pandemiejahres 2020 zu weit gegangen. In seiner Rüge vom Frühjahr 2022 bezieht sich der Europäische Gerichtshof auf das Verbot von öffentlichen Kundgebungen. Es fehlt einmal mehr an unabhängigen Instanzen in der Schweiz und so hätte die Entscheidung unserer Regierung auf deren Verhältnismässigkeit überprüft werden müssen.
Ein grosses Lob geht an dieser Stelle an die Dachorganisation der Genfer Gewerkschaften, die Communauté Genevoise d’Action Syndicale. Sie hat beim EGMR geklagt und recht erhalten.
Der EGMR gelangte zum Schluss, der Bundesrat habe seinen Spielraum zu weitgehend genutzt. Zumal die in Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein ganz zentrales Gut in einer Demokratie sei. Auf der einen Seite konnten Angestellte von Grossunternehmungen unter entsprechenden Hygiene- und Distanzvorschriften weiterhin zur Arbeit gehen, während man diese Möglichkeit den Organisatoren von Kundgebungen gar nicht erst einräumt.