• Di. Mrz 28th, 2023

Bundesverfassung

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Sie steht auf der obersten Stufe des schweizerischen Rechtssystems

Der Bundesverfassung sind sämtliche Verordnungen und Erlasse des Bundes sowie die Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Sie dürfen der Bundesverfassung daher nicht widersprechen.

Eine besondere Eigenheit der Bundesverfassung ist, dass sie keine Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze vorsieht. Einfach gesagt: Einmal vom Parlament erlassene Gesetze können vom Bundesgericht nicht wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden. Nur bei Konflikten zwischen einem Bundesgesetz und Völkerrecht sieht das Bundesgericht Ausnahmen vor.

Die Bundesverfassung ist nicht in Stein gemeisselt

Sie kann laufend verändert werden. Mittels Volksinitiativen können Änderungen der Verfassung oder die Aufnahme neuer Verfassungsartikel erwirkt werden. Sowohl Teil- wie Totalrevisionen unterstehen dem Volks- und dem Ständemehr.

Grundlage für die heutige Verfassung bildet die Verfassung vom 12. September 1848, welche den Schweizer Bundesstaat begründete. Sie enthielt das so genannte Subsidiaritätsprinzip, d.h. die Kantone sind eigenständig, soweit die Bundesverfassung sie nicht explizit einschränkt.

In den 1990er-Jahren wurde die Verfassung überarbeitet und nachgeführt. Bis dahin nicht geschriebenes Verfassungsrecht (entstanden im Rahmen der Rechtsprechung durch das Bundesgericht) wurde kodifiziert und nicht auf Verfassungsebene gehörende Bestimmungen sind «herabgestuft» worden. Die Totalrevision wurde von Volk und Ständen am 18. April 1999 gutgeheissen.

Die Bundesverfassung sichert Grundrechte zu

Die Bundesverfassung ist das Regularium für die politische Verfassung der Schweiz. Sie gilt auch als das höchste Recht und somit als das massgebende Gesetz. Gleichzeitig definiert sie die Schweiz als Bundesstaat mit einer halbdirekten Demokratie – also mit Elementen einer repräsentativen und einer direkten Demokratie. Diese politische Form ist besonders.

Die Verfassung definiert allgemeingültige Gesetze für Schweizer Bürger und Ausländer und sichert Grundrechte zu. Dazu gehört beispielsweise das Recht auf:

  • Gleichbehandlung vor Gericht
  • Achtung und Wahrung der Menschenwürde
  • Eigentum
  • unverfälschte Stimmabgabe
  • das Einbringen von Petitionen

Die Bundesverfassung gilt in jedem Kanton. Allerdings hat auch jeder Kanton eine eigene Verfassung und ein eigenes Parlament. Die Freiheiten der einzelnen Kantone sind sehr gross, da die Bundesverfassung für viele Bereiche keine allgemeingültigen Bestimmungen enthält.

In mehreren Bereichen besitzen Bund und Kantone Kompetenzen. Das Bundesrecht schlägt immer das Kantonsrecht. Sie finden die aktuelle Bundesverfassung in unseren Downloads oder hier direkt als pdf.