
Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden
Elektronischer Rechtsverkehr in Form von Eingaben an Behörden und Gerichte ist seit dem 1. Januar 2011 möglich. Doch die meisten Beamten im Land haben es per dato wohl wegen dem Lärm der Schreibmaschinen nicht mitbekommen, als es ihnen mitgeteilt wurde. Oder vielleicht waren sie zeitgleich mit der Information gerade damit beschäftigt, eine VHS-Kassette einzulegen in der Hoffnung, der Röhren-Fernseher lässt sich von monochrom auf Farbe umstellen.
Mit dem Projekt Justitia 4.0 wollen die Eidgenössischen Gerichte und die kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden den digitalen Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere, zentrale Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können. Für professionelle Anwenderinnen und Anwender, beispielsweise die Anwaltschaft, Gerichte oder Behörden, soll elektronischer Rechtsverkehr zudem obligatorisch werden. Um die dafür notwendigen und von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) beantragten rechtlichen Grundlagen zu schaffen, hat der Bundesrat im Herbst 2020 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt.
Elektronischer Rechtsverkehr – die Verzeichnisse der Behörden
Der Bundesrat hat in zwei Verordnungen geregelt, wie der Versand des elektronischen Rechtsverkehrs zu bewerkstelligen ist. Die Bundeskanzlei hat dazu die Behördenadressen veröffentlicht, mit welchen elektronischer Rechtsverkehr möglich ist.
Es wird mit zwei Verzeichnissen unterschieden. Einerseits gibt es das Verzeichnis mit den Behördenadressen für die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen und andererseits das Verzeichnis für die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren mit Behörden des Bundes. Nachstehend listet korsaren.ch die Adressen der Bundesbehörden auf:
- Bundeskanzlei BK
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
- Eidgenössisches Departement des Inneren EDI
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
- Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
- Eidgenössische Finanzdepartement EFD
- Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
- Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
- Bundesanwaltschaft BA
- Bundesstrafgericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Bundespatentgericht
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD hat die Anforderungen an Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren (Kriterienkatalog Zustellplattformen) vom 16. September 2014 definiert. Sie finden das Dokument am Schluss und in unserem Download-Center.
Zustellplattformen
Eingaben an eine Behörde der Bundesverwaltung sowie die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen, Entscheiden und anderen Mitteilungen werden am einfachsten über eine anerkannte Plattform übermittelt. Es können sowohl Versand als auch Erhalt der Nachrichten zeitgenau nachgewiesen werden.
Betreibungsschalter
Der Betrieb des SchKG-Briefkastens wurde per 31. Dezember 2019 eingestellt. Digital qualifiziert unterschriebene Gesuche können via EasyGov elektronisch an das zuständige Betreibungsamt eingereicht werden.
Elektronischer Geschäftsverkehr mit dem Grundbuch
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat mit Verfügung vom 15. September 2015 die alternative Übermittlungsplattform der SIX Terravis AG für den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern anerkannt.
Die Kantone entscheiden darüber, ob sie für ihre Grundbuchämter den elektronischen Geschäftsverkehr zulassen wollen. Falls sie hierfür die SIX Terravis AG als alternative Übermittlungsplattform verwenden, ist mit dieser ein entsprechender Vertrag abzuschliessen.